Bereit fĂĽr die Circular economy

Zukunftsmarkt Kunststoffrecycling

Als Hersteller von hocheffektiven Wasch- und Aufbereitungsanlagen für Kunststoff ist LINDNER WASHTECH heute Vorreiter in einem weltweit wachsenden Zukunftsmarkt. Angesichts der drängenden Abfallproblematik fordern Politik und Gesellschaft schnelle, wirkungsvolle Lösungen für eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft und ein konsequenteres Recycling. Die dynamischen Veränderungsprozesse werden zu einer deutlichen Zunahme der Recyclingmengen und – gerade im Bereich Verpackungen und Kunststoff – zum Aufbau einer immer stärkeren Circular Economy führen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten aktuellen Maßnahmen und politischen Weichenstellungen sowie die damit verbundenen Konsequenzen für die Zukunft.

Neues Verpackungsgesetz sorgt fĂĽr mehr recycling

Das zum 1.1.2019 in Deutschland in Kraft getretene neue Verpackungsgesetz schafft die Grundlage für ein deutlich umfassenderes und effektiveres Recycling. Das Gesetz verpflichtet erstmalig alle Hersteller und Händler, sämtliche von ihnen für den Consumer-Markt in Umlauf gebrachten Verpackungen an eine zentrale Stelle zu melden. Damit verbunden ist für alle Unternehmen die Pflicht, an einem der dualen Systeme teilzunehmen und für die selbstverursachten Entsorgungs- und Recyclingkosten adäquat und vollständig zu zahlen. Nichtbefolgung führt zu schweren Konsequenzen bis hin zum Vertriebsverbot.

Das Gesetz setzt dabei verbindliche Ziele fĂĽr die zu erreichenden Recyclingquoten:

  • Die bis dato fĂĽr das Kunststoffrecycling geltende Quotenvorgabe von 36 % wird ab 2019 auf 58,5 % erhöht.
  • Ab 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung der Quotenvorgabe auf dann 63 %! Um die Quotenziele zu erreichen, sieht das Gesetz strenge Kontroll- und RegulierungsmaĂźnahmen vor.

Starke Impulse auch auf europäischer Ebene

Aktuelle europäische Beschlussfassungen zum Verpackungs- und Kunststoffrecycling weisen die gleiche Stoßrichtung wie das neue Verpackungsgesetz in Deutschland auf.

So definiert auch die am 4.7.2018 in Kraft getretene, novellierte EU- Abfallrahmenrichtlinie ehrgeizige Ziele fĂĽr die Recyclingquoten:

  • Bis 2025 sollen 50 % der Kunststoffverpackungen in den EU-Ländern (28+2) recycelt werden.
  • Bis 2030 wird eine Quote von 55 % angestrebt.
  • Hinzu kommen veränderte Vorgaben fĂĽr die Quotenmessung, die zu einer noch stärkeren Erhöhung der Recyclingmengen fĂĽhren werden.

Die EU-Richtlinie muss binnen zwei Jahren durch die nationalen Gesetzgebungen umgesetzt werden.

Auch die am 16.1.2018 verabschiedete EU-Kunststoffstrategie macht Druck auf die Verpackungs-, Kunststoff- und Recyclingwirtschaft:

  • Bis 2030 wird eine Mindesteinsatzmenge von 10 Mio. Tonnen Rezyklaten bei der Kunststoff-Neuproduktion gefordert.
  • GegenĂĽber 2016 wĂĽrde somit eine Verdreifachung der Rezyklatanteile in der europäischen Kunststoffindustrie erreicht!

Mehr Recycling durch veränderte Quotenmessung

Die novellierte EU-Abfallrahmenlinie von 2018 legt für alle EU-Länder (28+2) eine veränderte Regelung für die Messung der Recyclingquoten fest. Die neue Messmethode wird – unabhängig von den neu festgelegten Quotenzielen – zu einer erheblichen zusätzlichen Steigerung der recycelten Abfallmengen führen.

Das Problem der bisherigen Quotenmessung: Die Recyclingquoten wurden ausschließlich auf Grundlage der bei den Recyclingbetrieben angelieferten Abfallmengen berechnet (Inputmenge). Völlig unberücksichtigt blieb dabei aber die Menge der am Ende tatsächlich recycelten Abfallmaterialien (Outputmenge), also der Materialmenge, die nach dem Schreddern, Sortieren und Waschen noch übrigbleibt. Im Bereich Kunststoff liegt diese ca. 30 % Prozent unter der ursprünglichen Inputmenge!

Gemäß der neuen Quotenmessung dürfen die Recyclingquoten zukünftig nur noch auf Basis der Outputmengen ermittelt werden, d.h. im Bereich Kunststoff konkret: anhand der Materialmengen am sogenannten „Meltingpoint“ (vor dem Extruder). Die Vorgabe ist bereits ab 2020 von Deutschland und den anderen EU-Ländern umzusetzen.

Mehr Recycling durch stärkere separate Sammlung

Das neue Verpackungsgesetz erhöht für die Dualen Systeme deutlich den Druck, in Zukunft größere Mengen von recycelbaren Verpackungen einzusammeln. Denn die Teilnehmer der Systeme – also jene Unternehmen, die die Verpackungen in Umlauf bringen – werden darauf drängen, die für Entsorgung und Recycling anfallenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Voraussetzung hierfür ist als erstes eine gut funktionierenden Abfalltrennung.

Derzeit landen nur 50 bis maximal 60 % der Verpackungen „im Gelben Sack“. In Zukunft werden die Systeme alles daransetzen, die Getrennthaltungsquote zu verbessern und so die Menge der eingesammelten und dem Recycling zugeführten Verpackungen effektiv zu steigern.

Mehr Recycling durch bessere Aufbereitungsanlagen

Die durch Verpackungsgesetz und EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegten neuen Zielvorgaben für die Recyclingquoten werden bei Entsorgungs- und Recyclingunternehmen zwangsläufig zu einem Ausbau der Produktionskapazitäten sowie einer technologischen Verbesserung der Anlagen führen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei vor allem zahlreiche Innovationen und Weiterentwicklungen, wie z.B. die NIR-Technik im Bereich Sortieranlagen, welche höhere Output- und Recyclingmengen erst möglich machen.

Nach Einschätzung des bvse löste das neue Verpackungsgesetz bereits im vergangenen Jahr merkliche Investitionszuwächse in der Branche aus: „So sind neue Sortieranlagen in Betrieb genommen worden, bestehende Anlagen werden aufgerüstet und weitere Anlagen sind in Planung“.

 

Mehr Recycling durch recyclingfähigere Verpackungen

Das neue Verpackungsgesetz verpflichtet die Dualen Systeme, eine hohe Kostentransparenz zu schaffen und die durch Entsorgung und Recycling verursachten Kosten adäquat und nachvollziehbar auf die am System teilnehmenden Unternehmen zu verteilen.

Dadurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass Hersteller oder Händler, die besonders gut recycelbare Verpackungen nutzen und damit zu einer Senkung der Kosten beitragen, auch entsprechend weniger als andere Unternehmen zahlen müssen. Dies wird vor allem im Bereich der Kunststoffverpackungen zu einem deutlich höheren Anteil an recyclingfähigen Verpackungen führen.

Mehr Recycling durch Kauf von Recyclingprodukten im öffentlichen Bereich

Unabhängig von den auf gesetzlicher Ebene eingeleiteten Maßnahmen vollzieht sich hinsichtlich des Themas Recycling auch ein immer stärkeres Umdenken bei den Organisationen der öffentlichen Hand. Insbesondere, wenn es um die Materialbeschaffung geht, geraten Aspekte wie „Abfallvermeidung“ und „Wiederverwertbarkeit“ bei öffentlichen Ausschreibungen zunehmend in den Fokus. Bund, Länder und Kommunen werden in Zukunft deshalb noch häufiger umweltfreundliche Produkte kaufen – das heißt z.B. Produkte mit besonders recyclingfähigen Verpackungen oder Verpackungen mit hohem Rezyklatanteil.

Mehr Recycling durch deutlich weniger Abfallexporte

Auch die immer stärkeren Begrenzungen des weltweiten Abfallhandels tragen entscheidend dazu bei, dass sich in Deutschland und Europa die Menge der zu recycelnden Abfälle in Zukunft drastisch erhöhen wird. So hat die National Sword Policy Chinas die Abfallexporte nach China schon heute fast auf den Nullpunkt sinken lassen. Auch „Alternativstaaten“ wie Malaysia, Vietnam, Indien etc. haben mittlerweile ihre Annahmemengen reduziert.

Von besonderer Tragweite ist vor allem die im Mai 2019 von 187 Staaten getroffene Vereinbarung zur Verschärfung der Regeln für Plastikmüll-Exporte. Sie ergänzt das bereits bestehende Basler Übereinkommen „über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“. Umweltorganisationen prognostizieren bereits, dass die neue Vereinbarung mittelfristig einem völligen Exportstopp gleichkommen kann.

„Es wird ein transparentes und zurückverfolgbares System für Export und Import von Plastikmüll geben“, so Rolph Payet vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN). Das Abkommen sei „historisch in dem Sinne, dass es rechtlich bindend“ sei.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellt fest, dass „jetzt ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich“ ist. Landesbehörden und der deutsche Zoll werden den Export solcher Abfälle in Zukunft verhindern müssen. Und Europa und Deutschland stehen selbst in der Verantwortung, ihren Plastikmüll zu sortieren und so effektiv wie möglich zu recyceln.

Mehr Recycling durch höhere Rezyklatanteile in der Kunststoffproduktion

Gerade im Hinblick auf die vom neuen Verpackungsgesetz geforderte Steigerung der Recyclingquoten befindet sich Kunststoff als Produktionsmaterial zurzeit noch deutlich im Hintertreffen gegenüber konkurrierenden Materialien wie Papier, Metall oder Glas. Ursächlich hierfür ist nicht zuletzt die bislang nur geringe Verwendung von Rezyklaten bei der Kunststoff-Neuproduktion.

Um im Materialwettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, werden Kunststoffproduzenten zukünftig nicht nur die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte, sondern auch den Rezyklatanteil bei der Neuproduktion signifikant steigern müssen. Denn nur in einem gut funktionierenden Wertstoffkreislauf lassen sich auch für Kunststoffe die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten kostengünstig realisieren.

  • Recyclingquote
  • Rezyklatanteil bei der Neuproduktion (Basis: Post-Consumer Recyclingmaterial)